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Wir arbeiten auch International:
Vereinigte Arabische Emirate, Frankreich, Russland, Türkei, Spanien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaber:
Michael Rimbach
Dingeringhausen 9
58840 Plettenberg
Telefon 0173 - 9033992


nachfolgend Firma Rimbach genannt.


§ 1
Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch die Firma Rimbach. Sie gelten ausschließlich.

Allgemeine Bedingungen

§ 2
Anerkennen der Geschäftsbedingungen
Der Kunde akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Rimbach und verpflichtet sich, diese zu beachten.


§ 3
Datenschutz
Die von der Firma Rimbach im Rahmen der Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Marketingzwecke von der Firma Rimbach genutzt. Der Kunde erklärt hierzu seine Einwilligung.


Verkauf

§ 4
Zustandekommen von Verträgen; Vertragsinhalt
(1) Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Ist die Firma Rimbach bereit, das Angebot anzunehmen, so erfolgt dies durch Auftragsbestätigung per E-Mail.
(2) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Die Firma Rimbach übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr. Hinsichtlich des Umfangs und der Art der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben verbindlich.


§ 5
Lieferzeit, Gefahrübergang

(1) Die Firma Rimbach liefert die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Ist ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart, wird die Firma Rimbach diesen Termin nach bestem Vermögen einhalten. Die Firma Rimbach ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren.
(2) Ist die Firma Rimbach aufgrund bei ihr bzw. ihren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern bzw. entsprechende Leistungen zu erbringen, verlängern sich diese Termine und Fristen entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
(3) Ist die Firma Rimbach mit einer Lieferung in Verzug, muss der Kunde der Firma Rimbach zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von vier Wochen setzen.
(4) Die Gefahr geht mit dem Eintreffen der Ware beim Verbraucher auf diesen über (§474 i.V.m. § 447 BGB)


§ 6
Verzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte in Verzug, so ist die Firma Rimbach berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Kann die Firma Rimbach einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist die Firma Rimbach berechtigt, diesen geltend zu machen.


§ 7
Zahlungsbedingungen, Kosten, Warenrücksendung
(1) Die Zahlung der Ware erfolgt mittels Vorabüberweisung des Kunden. Wird aufgrund besonderer Vereinbarung gegen Rechnung geliefert, so ist der Kaufpreis innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
(2) Dem Kunden kann je Lieferung ein pauschaler Versandkostenanteil in Höhe von bis zu ( nach Absprache ) in Rechnung gestellt werden.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von anerkannt sind.
(4) Warenrücksendungen
Da wir ausschließlich Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch bearbeiten, sind diese vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.


§ 8
Eigentumsvorbehalt
(1) Die Firma Rimbach behält sich das Eigentum an allen von ihr ausgelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger Forderungen, die die Firma Rimbach gegen dem Kunden in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Waren nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma Rimbach verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes, hat der Kunde dies sofort der Firma Rimbach schriftlich mitzuteilen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum von der Firma Rimbach hinzuweisen.
(2) Bei Zahlungsverzug - auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages - und bei anderem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, ist die Firma Rimbach berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.


§ 9
Gewährleistung
Die Firma Rimbach gewährt für seine Werke branchenübliche Qualität. Ein weitergehende Gewährleistung, insbesondere bezüglich der Verwendbarkeit der Werkstücke für bestimmte Zwecke besteht nicht. Jede Weiterverarbeitung der Werkstücke durch den Kunden schließt die nachträgliche Geltendmachung von Mängelrechten aus. Die Firma Rimbach haftet nicht bei der Aufarbeitung von gebraucht Teilen jeglicher Art und Material. Diese Arbeiten gehen auf das eigene Risiko des Auftraggebers.
Die werkvertragliche Haftung der Firma Rimbach für Schaden am Produkt selbst und für weiteren Schaden ist beschränkt. Bei einem Schadenfall erstreckt sich die Haftung auf die Nachbesserungspflicht. Die Höhe des Vermögensschadens umfasst nur den Ausgleich direkten Schadens, soweit dieser durch die Firma Rimbach verursacht und verschuldet wurde. Die Schadenersatzpflicht der Firma Rimbach ist maximal auf die Höhe des Veredelungspreises der Schadhaften Werkstücke begrenzt. Für indirekten Schaden wie entgangener Gewinne, Produktionsausfälle, Kundenverluste, ect. Ist die Haftung des Firma Rimbach ausgeschlossen.
Bei unsachgemäßer Behandlung der veredelten Produkte wie z.B. ( Hochdruckreinigung, Steinschläge, reinigen mit scharfen Polituren, erhitzen etc. ) entfällt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.

Schlussbestimmungen


§ 10
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.


§ 11
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Rimbach in Plettenberg

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